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   BGH, 02.11.2017 - 2 StR 439/17   

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https://dejure.org/2017,45085
BGH, 02.11.2017 - 2 StR 439/17 (https://dejure.org/2017,45085)
BGH, Entscheidung vom 02.11.2017 - 2 StR 439/17 (https://dejure.org/2017,45085)
BGH, Entscheidung vom 02. November 2017 - 2 StR 439/17 (https://dejure.org/2017,45085)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Nachholung der Entscheidung über die Anrechnung der aufgrund der Bewährungsauflage geleisteten 120 Arbeitsstunden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachholung der Entscheidung über die Anrechnung der aufgrund der Bewährungsauflage geleisteten 120 Arbeitsstunden

  • rechtsportal.de

    StGB § 56f Abs. 3 S. 2; StGB § 58 Abs. 2 S. 2
    Nachholung der Entscheidung über die Anrechnung der aufgrund der Bewährungsauflage geleisteten 120 Arbeitsstunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.04.2009 - 2 StR 11/09

    Anrechnung einer erbrachten Bewährungsauflage in den Fällen des § 58 Abs. 2 Satz

    Auszug aus BGH, 02.11.2017 - 2 StR 439/17
    Soweit das Landgericht es unterlassen hat, bei der Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Apolda vom 10. August 2016 über die Anrechnung der aufgrund der Bewährungsauflage geleisteten 120 Arbeitsstunden zu entscheiden (§ 56f Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB), holt der Senat die Entscheidung mit einem Anrechnungsmaßstab von einem Tag Freiheitsstrafe für je fünf geleistete Arbeitsstunden nach (vgl. Senat, Beschluss vom 2. April 2009 - 2 StR 11/09, juris, mwN).
  • BGH, 19.07.2023 - 4 StR 19/23

    Anrechnung von i.R. der Strafaussetzung zur Bewährung der Strafe aus dem

    Das Landgericht war daher gehalten, gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2, § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB über die Anrechnung von Leistungen zu entscheiden, die der Angeklagte zur Erfüllung von Auflagen aus dem Bewährungsbeschluss des Amtsgerichts erbracht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2018 - 4 StR 250/18, juris Rn. 6; zu einem möglichen Anrechnungsmaßstab vgl. BGH, Beschluss vom 2. April 2009 - 2 StR 11/09; Beschluss vom 2. November 2017 - 2 StR 439/17).
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